Kanzlei Bobigkeit

bild5Arbeitsrecht

Das Streitpotenzial zwischen Arbeit-gebern und Arbeitnehmern ist vielfältig, und zieht oftmals weitreichende Folgen nach sich. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und vertreten.

Die Anforderungen, Zielsetzungen und Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehen nicht selten weit auseinander. Den notwendig profitori-entierten und am Mark in Wettbewerb mit anderen Unternehmen und Marktgegebenheiten sowie gesetzlichen Vorgaben stehenden Unternehmensinteressen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu stellende Anforderungen eines qualifizierten, zielorientierten, teamfähigen, belastbaren Mitarbeiters, stehen Mitarbeiterinteressen eines interessanten, der Qualifikation entsprechenden und sicheren Arbeitsplatzes, eines angemessenen Entgeltes, eines guten Unternehmensklimas, sowie klare Strukturen und Anerkennung gegenüber.

Wenn ein vertrauensvolles Miteinander erst einmal belastet ist, versucht nicht selten die eine oder andere Seite ihre Interessen mit unlauteren Mitteln durchzusetzen.

Wir sind unter anderem in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung der Voraussetzungen von Abmahnungen
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigungsschutzklagen

Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte, Pflichten und Gestaltungsspielräume. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Dritten, erforderlichenfalls im Klageverfahren.