Kaum etwas ist schlimmer, als die Unkenntnis über rechtliche Pflichten und finanzielle Folgen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages. Die wenigsten Verträge sind allgemein verständlich verfasst. Nahezu allen Verträgen gemein ist jedoch, dass diese für die Einschätzung ihrer Tragweite juristische Kenntnisse voraussetzen. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig beraten und vertreten.
Der Erwerb einer Gewerbeimmobilie, eines Mehrparteienwohnhauses, oder der Kaufvertrag über ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, über eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung oder als Vermietungsanlage, oder über ein Baugrundstück, führt regelmäßig zu weitreichenden, grundsätzlich unwiderruflichen Rechtsfolgen. Außer der wirtschaftlichen Bindung und Folgekosten, sind hiermit insbesondere wechselseitig zu erfüllende Pflichten und eine weitreichende Haftung verbunden, deren Kenntnis vor und bei Vertragsschluss eine Bewertung und Einschätzung der Risiken ermöglichen. Sofern ein Vertrag bereits notariell beurkundet ist, der womöglich unvollständig ist, und/oder mehrdeutige Vereinbarungen beinhaltet, gilt es, sich über die Rechtsfolgen im Klaren zu sein, und möglichst eine für Sie rechtssichere Lösung herbeizuführen.
Wir sind unter anderem in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen – Gewerbeimmobilien
- Prüfung und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen (Mehrparteienwohnhaus, Ein-, Mehrfamilienhäuser, Baugrundstücke)
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen zum Erwerb einer Eigentumswohnung (Prüfung von Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen, WEG-Beschlüssen, u.a.)
- Übertragung von Immobilien unter Angehörigen
- Grundbuchangelegenheiten im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Erwerb
- juristische Personen oder mehrere natürliche Personen als Vertragspartei – Anwendung von Gesellschaftsrecht- und Vertretungsregeln
- Maklerprovisionen
- Prüfung der Rechtsfolgen bereits notariell beurkundeter Verträge
Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte, Pflichten und Gestaltungsspielräume. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Dritten, erforderlichenfalls im Klageverfahren.